Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung müssen sich Unternehmen verstärkt mit neuen Regeln im Datenschutz auseinandersetzen. Häufig fehlt dafür das passende Personal aber dennoch hat nur jedes dritte Unternehmen eine Vollzeitstelle für Datenschutz eingeplant.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) haben dafür weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung.

„Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Aufwand für viele Unternehmen enorm gestiegen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. „Wer qualifiziertes Personal finden konnte, hat dies auch eingestellt. Beim Datenschutz herrscht jedoch deutschlandweit Fachkräftemangel.“

Nur wenige Unternehmen setzen auf mehr als eine Vollzeitstelle für Datenschutzthemen. 4 Prozent haben bis zwei Vollzeitäquivalente dafür eingeplant, nur 1 Prozent bis drei Vollzeitäquivalente. Vor allem große Betriebe beschäftigen mehrere Datenschutzexperten. 35 Prozent der Unternehmen ab 500 Mitarbeitern hat dafür bis zu vier Stellen vorgesehen und 28 Prozent vier oder mehr Vollzeitarbeitsplätze.

„Wer die Expertise nicht im eigenen Haus hat, muss auf externe Beratung zurückgreifen“, so Dehmel. Für viele Kanzleien und Rechtsberater mit Datenschutz-Knowhow sei das vergangene Jahr deshalb sehr arbeitsintensiv gewesen. Bis heute seien viele noch damit beschäftigt, ihre Geschäftsprozesse an die DS-GVO-Vorgaben anzupassen.

EU entscheidet über die Verordnungen zu E-Privacy und E-Evidence
Für 2019 sind weitere wichtige Entscheidungen für neue Datenschutzregeln geplant. So soll die E-Privacy-Verordnung in den kommenden Monaten beschlossen werden. Im Bereich der elektronischen Kommuni-kation soll sie die DSGVO ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt.

Außerdem verhandelt die EU momentan die sogenannte E-Evidence-Verordnung. Damit soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel erleichtert werden. Die Behörden eines Mitgliedsstaates könnten demnach von Providern verlangen kurzfristig elektronische Beweise heraus-zugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind.

Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 502 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

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