Das öffentliche Leben in Deutschland ist durch die Corona-Pandemie derzeit stark eingeschränkt. Wer kann und wessen Businessmodell es zulässt, der arbeitet aus dem Homeoffice. Gerade für Unternehmen mit starkem Präsenz- und Kundengeschäft sind die eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten eine große Herausforderung.

Die Cloud-Unternehmensplattform lexoffice hat daher ein umfassendes Paket an Hilfsleistungen geschnürt. Damit möchte die Unternehmensplattform einen Beitrag leisten, damit Kleinunternehmer und Selbstständige die Herausforderungen der aktuellen Lage besser meistern.

Effizient Arbeiten im Homeoffice mit lexoffice
Allen lexoffice-Nutzern steht ab sofort der Kundenmanager für sechs Monate gratis zur Verfügung. Gerade jetzt, wo Kundenkontakte oftmals virtuell stattfinden, ermöglicht er ein hohes Serviceerlebnis: Aufträge und Rechnungen können mit wenigen Klicks bearbeitet werden. Alle Kundeninformationen finden sich an einem zentralen Ort.

Alle bisherigen Kontaktpunkte mit dem Kunden werden in Form von Gesprächsnotizen, Dateien, Dokumenten und Kommentaren abgebildet. So behalten Unternehmer von überall aus den Überblick über ihr Kundengeschäft und können mit Kollegen effizient im Team zusammenarbeiten.

Durchblick im Formulardschungel: Anträge online stellen
Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen sind für Kleinunternehmer gerade ein sehr brisantes Thema. Um schnelle finanzielle Erleichterungen zu erhalten, können sie jetzt beim Finanzamt die Herabsetzung von Vorauszahlungen, Steuerstundungen oder Ratenzahlungen beantragen. Bei der Erstellung der Anträge hilft der neue lexoffice-Antragsgenerator.

Das ausgefüllte Antragsformular wird als PDF entweder per E-Mail oder per Post an das zuständige Finanzamt gesendet. Der Antrag für die Stundung der Umsatzsteuer ist ab sofort verfügbar, weitere folgen. Zudem können Unternehmer staatliche Hilfen beanspruchen, die in den einzelnen Bundesländern stark variieren. lexoffice behält für Unternehmer den Überblick und durchdringt für sie den aktuellen föderalen Zuschuss-Dschungel.

Kurzarbeit beantragen und abrechnen
Die Abrechnung von Kurzarbeitergeld steht ab sofort in lexoffice Lohn & Gehalt zur Verfügung: Ein virtueller Assistent hilft mit dem „Quick-Check“ dabei, die Voraussetzungen für Kurzarbeit zu prüfen, den Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen und mit lexoffice abzurechnen. Auch der anschließende Antrag auf Erstattung ist mit wenigen Klicks erledigt.

Umfassende Informationen und Expertenrat auf einen Blick
Bereits am 19. März haben lexoffice und Lexware gemeinsam für alle KKU ein vielfältiges Informations- und Aufklärungsangebot zusammengestellt, das zu wichtigen Fragen rund um Arbeitsausfälle, Kurzarbeit, staatliche Hilfen und Entgeltfortzahlung Antworten liefert. Außerdem stehen Online-Schulungen und Handlungshilfen zur Verfügung.

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