Kürzlich hat mit Marburg die erste deutsche Kommune im Rahmen des Verwaltungszugangsgesetzes die elektronische Signatur für Lastschriftmandate vorgestellt. Derzeit noch beschränkt auf Bürger, die Kunden zweier ausgewählter Banken sind, zeigt es doch wie einfach der Weg zukünftig für elektronische Signaturen auch in anderen Bereichen geebnet werden kann.

Bürger können den Einzug von Gewerbesteuer, Grundsteuer oder Kitagebühren digital in die Wege leiten und benötigen dafür keine zusätzliche Hard- oder Software. Solche Projekte werden immer einfacher und noch bürgerfreundlich umsetzbar, weiß Ingolf Rauh, Head of Product and Innovation Management bei Swisscom Trust Services:

„In der Privatwirtschaft werden solche elektronischen Signaturen bereits viel häufiger eingesetzt. Smarte Registrierungsplattformen eröffnen vielerlei Möglichkeiten der Identifikation für die elektronische Signatur, wie z.B. über die Anmeldung bei einer beliebigen deutschen Bank, die Nutzung von eIDs oder die klassische Videoidentifikation.

Seit neuestem ist auch die Selbstidentifikation über ein KI gesteuertes Verfahren, welches das Passbild mit einer Aufnahme des Signierenden mit der Kamera des Smartphones vergleicht, möglich. In Deutschland wurde gerade dieses Verfahren schon von den Arbeitsämtern genutzt, so dass viele Personen bereits Erfahrung damit haben.

Hinter der Signatur stehen sogenannte staatlich anerkannte Vertrauensdienste mit sehr hohen regulatorischen Anforderungen und ständigen Audits, die bei den Behörden eingereicht werden müssen. Die Liste der Vertrauensdienste im Europäischen Raum ist veröffentlicht und für jedermann einsehbar. Diese Dienste garantieren ein sehr hohes Sicherheitsniveau.

Durch die vielen neuen Methoden der Identifikation und der Fernsignatur hat die elektronische Signatur ihre Komplexität verloren. Für die Behörden gibt es nun die einfache Möglichkeit auf Standardverfahren der Wirtschaft kostengünstig aufzusetzen und diese sofort zu integrieren.“

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