In zahlreichen Branchen genießen Produkte aus Deutschland einen hervorragenden Ruf. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) zeichnete kürzlich die Enterprise Filesharing-Lösung von DRACOON mit dem Siegel „Software Made in Germany“ und „Software Hosted in Germany“ aus.

Durchdachtes Design, praxisbewährte Lösungen, ausgereifte Produktionsverfahren, stetig begeisternde Innovationen und ein kompetenter Kundenservice sind Merkmale, die vor allem auch bei deutschen Software-Anwendungen zu finden sind. Genau für diese Lösungen, die erstklassigen Service, Qualität und Zukunftsfähigkeit vereinen, wurde 2011 ein eigenes Gütesiegel geschaffen.

Mit dem Siegel „Software Made in Germany“ werden vom BITMi Lösungen ausgezeichnet, die durch ihre Praxistauglichkeit überzeugen, eine hervorragende Qualität in der Kundenzufriedenheit nachweisen, eine Investitionssicherheit bieten und über einen deutschsprachigen Service verfügen. Damit wurde nun auch der deutsche Software-Hersteller DRACOON für seine gleichnamige Enterprise Filesharing-Lösung ausgezeichnet.

Für Unternehmen, die sich für ein Produkt wie DRACOON entscheiden, belegt dieses Siegel, dass sie auf einen deutschsprachigen Ansprechpartner bei Vertriebs-, Service- oder Schulungsfragen zurückgreifen können, der auch lokal verfügbar ist. Zudem existiert eine deutsche Hotline-Nummer.

Zeitgleich gewährt das Siegel aber auch, dass die in Deutschland designte Software auch in Deutschland getestet wird und die Programmoberflächen sowie Anleitungen auf Deutsch vorhanden sind. Außerdem bringt die Software eine Investitionssicherheit mit sich, das bedeutet, dass eine Weiterentwicklung und Kompatibilität von Programmen und Daten auch vertraglich zugesichert werden.

Das Siegel „Software Hosted in Germany” hingegen wurde für Software-Hersteller konzipiert, die per Internet nutzbare Lösungen anbieten. Auch damit wurde DRACOON ausgezeichnet und es weist nach, dass die Software und die gespeicherten Daten in einem Rechenzentrum in Deutschland gehostet werden. Zeitgleich wird bestätigt, dass für den Hostingvertrag zwischen DRACOON und dem Auftraggeber ausschließlich deutsches (Datenschutz-) Recht gilt.

„Wir freuen uns sehr über die beiden Siegel, die uns auch in unserer grundlegenden Philosphie bestätigen. Als deutsches Unternehmen stehen wir voll und ganz hinter dem deutschen Datenschutzrecht und möchten mit den Möglichkeiten, die unsere Software bietet, das Recht am Eigentum und die Entscheidung über die Verfügbarkeit von Daten eines jeden Einzelnen stärken”, erklärt Marc Schieder, CIO bei DRACOON.

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