Vergangenen Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts verabschiedet. Zu den Änderungen zählt unter anderem auch, dass der sogenannte Staatstrojaner nicht mehr nur wie bisher bei schweren Straftatbeständen zum Einsatz kommen darf, sondern auch präventiv. Nachfolgend kommentiert Jaya Baloo, Chief Information Security Officer bei Avast, diese Entscheidung.

„Das Dilemma des Staatstrojaners ist exemplarisch für das digitale Zeitalter, da die datenschützende Kryptographie die Möglichkeit der Behörden, auf entschlüsselte Kommunikation zuzugreifen, einschränkt. Die Regierung greift dann zu Lösungen, die die Sicherheit und Privatsphäre für uns alle verringern, indem sie versuchen, die Verschlüsselung zu schwächen, Schwachstellen auszunutzen oder Unternehmen anweisen, ihnen Zugriff zu gewähren.

Oder sie greifen auf den Markt für dubiose Werkzeuge zurück, und wie wir schon am Beispiel von FinSpy gesehen haben, können solche Tools schnell in die falschen Hände geraten. Dann können sie weltweit nicht nur zur Terrorismusbekämpfung oder zur Ergreifung von Pädophilen eingesetzt werden, sondern zum Beispiel zur Überwachung der Kommunikation von Journalisten.

Wir haben uns dem Schutz der digitalen Privatsphäre unserer Nutzer verschrieben, und der Staatstrojaner ist technisch gesehen ein Trojaner wie jeder andere, der versucht, den Nutzer ohne sein Wissen auszuspionieren. Für eine Antivirensoftware spielt es keine Rolle, ob eine Regierung sie zur potenziellen Vereitelung von Straftaten einsetzt, ein Regime sie nutzt, um kritische Staatsgegner zu verfolgen, oder Cyberkriminelle sie nutzen, um persönliche Daten abzugreifen.

Jeder Trojaner, jede Spyware und Stalkerware wird durch moderne Technologien wie maschinelles Lernen automatisch als unerwünschte Malware auf einem Computer oder Smartphone erkannt, blockiert und unseren Nutzern gemeldet.“

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