2021 wird es endlich klare Verhältnisse im Online-Glücksspiel in Deutschland geben. Der Glücksspielstaatsvertrag legalisiert die Angebote nun auch außerhalb Schleswig-Holsteins, wo dies schon länger der Fall war. Anbieter benötigen dann zwingend eine deutsche Lizenz, was ab Juli auch geprüft und sanktioniert werden soll. Dazu gehört neben anderen Vorgaben auch ein GWG-konformes Onboarding neuer Kunden.

Das Geldwäschegesetz schreibt nicht nur die Überprüfung der Volljährigkeit, sondern auch eine eindeutige Identifizierung der Person vor. Die Identifikation mittels Bankkonto stellt hier eine ideale Lösung dar, da zum Spielen, Investieren oder Traden ohnehin Geld überwiesen werden muss, sie 24/7 verfügbar und leicht skalierbar ist. Diese angenehme User Experience verspricht hohe Conversion bei voller Compliance.

Mögliche Verfahren nach GWG
Das Geldwäschegesetz legt vier zulässige Methoden fest, um einen neuen Kunden beim Onboarding eindeutig zu identifizieren:

  1. Face-to-Face in einer Filiale
  2. Videoidentifikation
  3. E-ID (beispielsweise über den neuen Personalausweis)
  4. Qualifizierte elektronische Signatur in Kombination mit einer Referenzüberweisung

Der Nachteil von Face-to-Face-Identifikation für Online-Angebote liegt auf der Hand, aber auch bei Video-basierten Verfahren ergeben sich Probleme. Einerseits sind letztere nicht ohne weiteres skalierbar und an Arbeitszeiten der Callcenter gebunden. E-ID ist zwar rund um die Uhr verfügbar, die wenigsten Bürger kennen allerdings die dazugehörige PIN.

Diese drei Verfahren haben alle gemeinsam, dass der Kunde mehrere Schritte tätigen muss, um mit dem Spielen beginnen zu können: Er muss sich identifizieren und Geld überweisen.

QES-Ident vereinfacht das Onboarding, da der Kunde sich GWG-konform identifiziert und im gleichen Schritt die erste Einzahlung macht (Konto Top-up = Referenzüberweisung) – die Identifizierung geschieht für ihn unbemerkt im Hintergrund über seine Bankdaten. Durch die qualifizierte elektronische Signatur in Kombination mit der Referenzüberweisung ist das Verfahren GWG-konform (gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GwG).

Conveniance treibt die Conversion-Rate
Für Endanwender bleiben QES-Ident und die Prozesse dahinter unsichtbar. Sie überweisen lediglich einen bestimmten Betrag, ganz wie sonst beim Online Banking auch. Im Vergleich zu allen anderen Verfahren des GWG-konformen Onboardings ist das ein großer Vorteil, da für den Nutzer weder ein Mehraufwand noch eine zeitliche Verzögerung entsteht.

Für emotionsgetriebene Angebote wie Online-Spielen ist es ein klarer Vorteil, wenn Kunden diese sofort nutzen können und nicht erst auf ihre Identifizierung warten müssen.

„Für Anbieter von Online-Glücksspiel ist Deutschland ein sehr interessanter Markt, auf dem wir in der nächsten Zeit vermutlich einen scharfen Wettbewerb erleben werden. Eine gute User Experience, die bereits beim reibungslosen Onboarding beginnt, kann hier ein wertvolles Differenzierungsmerkmal für die Anbieter sein“, kommentiert Benoît Stroelin, Head of Product & Innovation Management bei Swisscom Trust Services.

„Gleichzeitig sehen wir enormes Interesse bei Neobanken, Kryptobörsen und Brokern. QES-Ident ist auch für diese Anbieter eine ideale Lösung, um Conveniance und Compliance im Onboarding miteinander zu verbinden.“

QES-Ident ist ab sofort verfügbar. In Zukunft können frei wählbare Beträge für die Referenzüberweisung ausgewählt werden. Für Anbieter, die bereits SOFORT Ident zur Altersüberprüfung nutzen, ist der Umstieg zu QES-Ident besonders einfach, für sie ändert sich lediglich der Vertragspartner. Wenn sie zukünftig QES-Ident verwenden möchten, schließen Unternehmen einen Vertrag mit Swisscom Trust Services ab.

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